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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen — Pixacare

Pixacare Applikation

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Stand: Mai 2023

Pixacare ist eine ethische, rechtskonforme und organisatorische Applikation, die die Smartphone-Kamera in ein Medizinprodukt verwandelt.

Pixacare bietet zwei Leistungsstufen:
  • Die Basisplattform: umfasst die Lösung zur Verwaltung medizinischer Fotografien.
  • Die KEUS-Module (Klinisches Entscheidungsunterstützungssystem): erschließen zusätzliche Funktionalitäten.

Beide Stufen sind Bestandteil einer einheitlichen Softwarelösung: Pixacare.

Basisplattform

Die Pixacare-Applikation ermöglicht es medizinischem Fachpersonal:

  • medizinische Fotografien ihrer Patienten sicher aufzunehmen, zu speichern und zu übermitteln;
  • Fotografien über Pixacare bei einem zertifizierten Gesundheitsdaten-Hoster zu speichern, dessen Server sich in Frankreich und gegebenenfalls in der Europäischen Union befinden;
  • keine Daten werden auf dem Computer oder Mobiltelefon des behandelnden Arztes gespeichert.

Hauptfunktionen

Mit Pixacare kann das Fachpersonal:

  • jederzeit und überall Patientenfotografien aufnehmen;
  • Fotografien mit anpassbaren Schlagwörtern versehen;
  • die Fotobibliothek organisieren und verwalten: Fotografien werden in chronologischer Reihenfolge auf einer übersichtlichen Benutzeroberfläche gespeichert;
  • Patientenidentifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Identifikationsnummer, sofern vorhanden) über die Scanfunktion der mobilen Applikation automatisch abrufen;
  • die Patienteneinwilligung einholen;
  • Aufnahmen über ein Kontaktverzeichnis und einen Instant-Messaging-Dienst mit Kolleginnen und Kollegen teilen.

Gemäß diesen AGNB werden Fotografien mit Einwilligung der Patienten aufgenommen und ausschließlich für medizinische Zwecke verwendet. Die Pixacare-Applikation ist als Web- und Mobilversion verfügbar.

KEUS-Module

Diese Module ermöglichen:

  • die Erschließung zusätzlicher Funktionalitäten der Pixacare-Lösung;
  • die spezifische Versorgung einzelner Erkrankungen;
  • den Einsatz von KI-Algorithmen (Künstliche Intelligenz, Deep Learning) zur klinischen Entscheidungsunterstützung.

Das Medizinprodukt Pixacare trägt die CE-Kennzeichnung.

Artikel 1 – Gegenstand der Allgemeinen Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGNB") beschreiben die Bedingungen, unter denen Pixacare seinem Kunden — Nutzer und medizinischer Fachkraft — Zugang zur Pixacare-Applikation (nachfolgend „die Applikation" oder „der Dienst") gewährt.

Die Nutzung des Dienstes setzt die vorbehaltlose Akzeptanz der AGNB voraus. Der Nutzer erklärt, diese zur Kenntnis genommen und vorbehaltlos akzeptiert zu haben:

  • durch Setzen des hierfür vorgesehenen Häkchens bei der Registrierung in der Pixacare-Applikation;
  • und vor jeder Zahlung.

Durch die fortgesetzte Nutzung von Pixacare nach Inkrafttreten geänderter AGNB erklärt sich der Nutzer mit deren Geltung einverstanden.

Die AGNB gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Pixacare — unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Bekanntmachung — nicht entgegengehalten werden können.

Die AGNB sind jederzeit auf der Website abrufbar und gehen allen widersprechenden Dokumenten vor.

Artikel 2 – Anwendungsbereich

Die AGNB gelten uneingeschränkt und vorbehaltlos:

  • zwischen Pixacare einerseits
  • und jedem Nutzer, jeder Gesundheitseinrichtung oder jeder natürlichen oder juristischen Person als Fachkraft andererseits, unabhängig davon, ob diese die kostenlose oder kostenpflichtige Version der Applikation nutzen (nachfolgend „der Nutzer").

Pixacare und der Nutzer werden nachfolgend gemeinsam als die Parteien bezeichnet.

Artikel 3 – Zugang zum Dienst

Nach Akzeptanz dieser AGNB erfolgt der Zugang zur Applikation über:

  • das Mobiltelefon oder einen gesicherten Computer des Nutzers,
  • mit einem aktuellen Internetbrowser und einer gesicherten Breitbandverbindung.

Authentifizierung

Für den Zugriff auf sein Konto:

  • meldet sich der Nutzer mit seiner gewählten E-Mail-Adresse und einem Passwort mit mindestens 12 Zeichen an (Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und mindestens ein Sonderzeichen);
  • es wird empfohlen, ein einzigartiges, schwer zu erratendes Passwort zu wählen und dieses bei Systemen, die sensible Daten enthalten, alle 90 Tage zu erneuern.

Biometrische Anmeldung

Sofern das Gerät dies unterstützt, kann sich der Nutzer über folgende Methoden authentifizieren:

  • Fingerabdruck,
  • Gesichtserkennung,
  • vierstelligen PIN-Code.

Aktiviert der Nutzer bei einer vorherigen Sitzung „Angemeldet bleiben", wird er beim nächsten Öffnen automatisch angemeldet, sofern die Daten gespeichert wurden.

Schlägt die biometrische Authentifizierung nach zwei Versuchen fehl, wird der Nutzer auf den Anmeldebildschirm weitergeleitet und muss sein reguläres Passwort eingeben.

Verantwortlichkeiten

  • Anhand der übermittelten Angaben richtet Pixacare ein persönliches Konto ein, das ausschließlich dem Nutzer vorbehalten ist.
  • Der Nutzer ist für alle über sein Konto durchgeführten Aktivitäten verantwortlich.
  • Er hat sein Passwort vertraulich zu behandeln, es nicht standardmäßig zu speichern und nicht in einer zugänglichen Datei abzulegen.
  • Pixacare kann die Kontoeröffnung verweigern oder ein Konto bei Nichteinhaltung wesentlicher Sicherheitsvorkehrungen entschädigungslos schließen.
  • Der Nutzer kann jederzeit die Änderung seiner Zugangsdaten unter folgender Adresse beantragen: support@pixacare.com.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung verpflichtet er sich, Pixacare unverzüglich zu informieren.

Artikel 4 – Unsere Angebote

Alle Pixacare-Angebote umfassen:

  • Datensicherheit und Datennachverfolgbarkeit,
  • Speicherung bei einem zertifizierten Gesundheitsdaten-Hoster (HDS).

4.1 Niedergelassenes medizinisches Fachpersonal

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können zwischen verschiedenen Versionen wählen:

Kostenlose Testversion

  • Zugang zur mobilen Applikation.
  • Begrenzter Speicherplatz.
  • Daten werden in einer gemeinsamen Datenbank mit anderen Testnutzern gespeichert.
  • Zeitlich unbegrenzt; ermöglicht das gelegentliche sichere Versenden von Fotografien.

Premium-Version

  • Vollständiger Zugang zu Pixacare (Web + mobil).
  • Erweiterter Speicherplatz gegen monatliche Gebühr.
  • Jedes zusätzliche Gigabyte wird monatlich in Rechnung gestellt.
  • Wechsel von der Test- zur Premium-Version mit automatischer Datenmigration.

4.2 Gesundheitseinrichtungen

Die Krankenhausversion umfasst:

  • Vollständigen Zugang zu Pixacare (Web + mobil).
  • Unbegrenzte Anzahl von Konten.
  • Zentrale Kontoverwaltung.
  • Verwaltung nach Abteilungen.
  • E-Mail- und Telefon-Support.
  • Dedizierter Pixacare-Ansprechpartner.

Pixacare stellt eine Testversion zur Verfügung, mit der die Lösung erprobt werden kann. Die Modalitäten werden im Angebot festgelegt:

  • Diese Version ist bei Abschluss eines Abonnements kostenlos;
  • andernfalls wird der Zugang nach Ablauf der Testphase automatisch gesperrt;
  • der Kunde erhält seine Daten zurück und entrichtet eine im Angebot ausgewiesene Pauschalgebühr.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Krankenhäuser. Der Abonnementpreis richtet sich nach dem erforderlichen Speichervolumen und wird in einem individuellen Angebot mitgeteilt. Jedes Mitglied des medizinischen Fachpersonals kann von diesem Modell profitieren, sofern die zugehörige Einrichtung die Zugriffsrechte erteilt hat.

Zahlungsmodalitäten

  • Monatliche Zahlung per SEPA-Lastschrift, jeweils am 5. des Monats.
  • Erste Fälligkeit innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Abonnements.
  • Das Abonnement muss von einem SEPA-Lastschriftmandat und einer Bankverbindung (IBAN) begleitet werden.
  • Rechnungen werden erstellt und per E-Mail versandt.

Artikel 5 – Laufzeit des Abonnements

Die Parteien beabsichtigen nicht, ihre Verpflichtung an eine Bedenkzeit zu knüpfen.

Mit der Akzeptanz der Allgemeinen Bedingungen schließt der Nutzer einen Lizenzvertrag zur Nutzung von Pixacare für die Dauer eines Monats zum zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Tarif ab.

Dieser Vertrag verlängert sich automatisch und stillschweigend um jeweils gleiche Zeiträume, sofern er nicht schriftlich durch den Nutzer gekündigt wird:

  • per Einschreiben mit Rückschein,
  • mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Jahrestag des Vertrags.

Artikel 6 – Zahlungsverzug

Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche und des Rechts von Pixacare, den Vertrag auf Kosten des Nutzers zu kündigen, zieht jeder Zahlungsverzug einer Rechnung bei Fälligkeit von Rechts wegen nach sich:

  • Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich zehn Prozentpunkte, beginnend ab dem ersten Verzugstag;
  • pauschale Schadensersatzpauschale für Beitreibungskosten in Höhe von 40 € je unbezahlter Rechnung;
  • Erstattung aller Verfahrens- und Beitreibungskosten (Mahnungen, Inverkehrsetzungen, Klagen, Sicherungsmaßnahmen).

Pixacare behält sich das Recht vor, den Zugang des Nutzers zur Applikation ohne vorherige Mahnung automatisch zu sperren.

Artikel 7 – Ausschluss der Aufrechnung

Ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von Pixacare und unter der Bedingung, dass die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten feststehend, fällig und durchsetzbar sind, kann der Nutzer keine wirksame Aufrechnung vornehmen zwischen:

  • Vertragsstrafen wegen Lieferverzugs oder Nichtkonformität der Leistungen
  • und den Pixacare für diese Leistungen geschuldeten Beträgen.

Artikel 8 – Haftung

8.1 Haftung für den Dienst

Im Rahmen des erbrachten Dienstes gewährleistet Pixacare dem Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Schutz vor Mängeln oder versteckten Fehlern, die auf eine mangelhafte Erbringung des bestellten Dienstes zurückzuführen sind, unter den nachfolgend festgelegten Bedingungen, Einschränkungen und Modalitäten.

Der von Pixacare erbrachte Dienst entspricht der geltenden französischen Gesetzgebung. Die Haftung von Pixacare kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Gesetzgebung des Landes, in dem die Dienste erbracht werden, nicht eingehalten wird. Es obliegt dem Nutzer, der allein für die Auswahl der angeforderten Dienste verantwortlich ist, dies zu überprüfen.

Pixacare:

  • setzt alle erforderlichen Mittel ein, um die korrekte Authentifizierung des Nutzers zu gewährleisten,
  • verwendet Dienste, die der PGSSI-S (Allgemeine Sicherheitspolitik für Gesundheitsinformationssysteme) entsprechen,
  • unterliegt einer Bemühenspflicht.

Reklamation

Zur Geltendmachung seiner Rechte muss der Nutzer Pixacare informieren:

  • schriftlich,
  • innerhalb von maximal 10 Tagen nach Erbringung des Dienstes,
  • über das Vorliegen eines Mangels oder einer Nichtkonformität.

Die Gewährleistung von Pixacare beschränkt sich:

  • auf die Erstattung der vom Nutzer tatsächlich gezahlten Monatsbeträge,
  • oder, falls dies nicht möglich ist, auf die schnellstmögliche Behebung des mangelhaften Dienstes.

Pixacare kann nicht haftbar gemacht werden für:

  • Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (im Sinne der französischen Rechtsprechung),
  • direkte oder indirekte Schäden, die dem Nutzer, seinem Patienten oder einem Dritten durch die Nutzung des Dienstes entstehen.

Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, gelten die im Computersystem von Pixacare gespeicherten Daten als Beweis für alle mit dem Nutzer abgeschlossenen Transaktionen.

8.2 Haftung für Netz und Ausrüstung des Nutzers

Pixacare kann nicht haftbar gemacht werden für:

  • Netzunterbrechungen,
  • Verlangsamungen oder Nichtverfügbarkeit des Applikationszugangs,
  • noch für die Wartung oder Sicherheit des vom Nutzer verwendeten Netzes.

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für die Wartung und Sicherheit seiner eigenen Ausrüstung und seines Netzes.

8.3 Haftung der Nutzer

Der Nutzer bleibt allein verantwortlich für die Nutzung seines Kontos. Nutzende Gesundheitseinrichtungen sind verantwortlich für:

  • die Verwaltung der Zugriffsberechtigungen
  • und die Nutzung der Konten durch das zur Applikationsnutzung berechtigte Personal.

Artikel 9 – Wartung und Dienstverfügbarkeit

Pixacare unterliegt einer Bemühenspflicht hinsichtlich der Diensteerbringung.

Bei einer Störung oder Anomalie, die ausschließlich auf die Applikation zurückzuführen ist (ohne Nutzerfehler), wird Pixacare:

  • alle zumutbaren Mittel einsetzen, um schnellstmöglich zur Normalität zurückzukehren,
  • notwendige Wartungs-, Weiterentwicklungs- oder Korrekturmaßnahmen für den ordnungsgemäßen Betrieb durchführen.

Pixacare behält sich das Recht vor, den Zugang zur Applikation für diese Maßnahmen jederzeit zu unterbrechen. Pixacare verpflichtet sich, die Dienstverfügbarkeit auf einer jährlichen Rate von 99,5 % zu halten.

Der Nutzer:

  • kann sich diesen Maßnahmen nicht widersetzen,
  • noch eine Entschädigung oder einen Ausgleich für die vorübergehende Nichtverfügbarkeit beanspruchen.

Der Nutzer stimmt jeder von Pixacare beschlossenen und durchgeführten Weiterentwicklung der Applikation zu.

Artikel 10 – Kündigung

10.1 Ordentliche Kündigung

Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung der in Artikel 5 vorgesehenen Kündigungsfrist kündigen. Bei einer Abonnementkündigung durch den Nutzer werden die medizinischen Daten in einem lesbaren und strukturierten Format zurückgegeben.

10.2 Außerordentliche Kündigung

Bei Nichterfüllung einer aus diesen AGNB resultierenden Verpflichtung durch den Nutzer kann Pixacare nach eigenem Ermessen:

  • das Konto des Nutzers sperren oder
  • das Abonnement kündigen.

Im letzteren Fall:

  • werden die für das Abonnement noch ausstehenden Beträge sofort fällig,
  • und verbleiben in voller Höhe als Schadenspauschale bei Pixacare.

10.3 Einvernehmliche Kündigung

Pixacare kann eine einvernehmliche Vertragsauflösung beantragen, wenn während der Vertragslaufzeit streng unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, die einen im Verhältnis zur Vertragssumme unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.

Artikel 11 – Schutz personenbezogener Daten

Pixacare verpflichtet sich, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Pixacare verpflichtet sich:

  • Daten ausschließlich für die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Zwecke zu verarbeiten;
  • Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu integrieren;
  • geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen;
  • Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten;
  • Nachverfolgbarkeit und Sicherheit der Patientendaten zu gewährleisten.

11.1 Nutzerdaten

Als Verantwortlicher verarbeitet Pixacare die personenbezogenen Daten, die Nutzer bei der Registrierung mit ihrer Einwilligung angeben.

Betroffene Daten

  • Vor- und Nachname
  • Post- und E-Mail-Adresse
  • Berufsbezeichnung, medizinische Fachrichtung, zugehöriger CPAM-Code
  • RPPS- und/oder ADELI-Nummer
  • Telefonnummer
  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Bankdaten

Zwecke

Pixacare verwendet diese Daten, um:

  • den Zugang zur Applikation bereitzustellen;
  • Abonnements zu verwalten und darüber zu kommunizieren;
  • Zahlungen abzuwickeln und Rechnungen auszustellen;
  • Nutzerkonten und -dateien zu pflegen und zu aktualisieren;
  • Betrug und Missbrauch vorzubeugen und zu erkennen.

Administratorzugang

Pixacare kann sich bei Bedarf als Administrator in die Applikation einloggen:

  • im Rahmen von Wartungs- oder technischem Support,
  • ohne medizinische Daten einzusehen, zu ändern oder zu löschen.

Rechte des Nutzers

Der Nutzer verfügt über folgende Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf der Einwilligung und Widerspruch. Er kann zudem Regelungen für den Umgang mit seinen Daten nach seinem Tod festlegen.

Diese Anfragen sind an gdpr@pixacare.com zu richten unter Angabe von: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und Anliegen. Pixacare kann zur Verifizierung eine Ausweiskopie anfordern.

Aufbewahrung

  • Nutzerdaten werden für die gesamte Dauer des Abonnements aufbewahrt.
  • Bei Kündigung werden die medizinischen Daten in einem strukturierten Format zurückgegeben (ZIP-Datei per E-Mail) und innerhalb von 30 Tagen gelöscht.

11.2 Auftragsverarbeitung von Patientendaten

Diese Klauseln legen die Bedingungen fest, unter denen Pixacare (der Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Verantwortlichen (medizinische Fachkraft oder Einrichtung) personenbezogene Daten verarbeitet. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO.

11.2.1 Beschreibung der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet:

  • Fotografien, personenbezogene und medizinische Patientendaten,
  • Kontaktdaten der im Verzeichnis des Nutzers aufgeführten Fachkräfte.

Durchgeführte Verarbeitungsvorgänge:

  • Erfassung und sichere Speicherung der Daten über die Pixacare-Applikation,
  • Authentifizierung des Verantwortlichen,
  • Bereitstellung einer übersichtlichen und strukturierten Benutzeroberfläche.

11.2.2 Informationsrecht der betroffenen Personen

Der Verantwortliche muss Patienten bei der Datenerhebung informieren und vor jeder Aufnahme ihre schriftliche Einwilligung einholen. Bei Gesundheitseinrichtungen wird diese Einwilligung bei der Aufnahme eingeholt.

Pixacare umfasst eine Chat-Funktion zum Informationsaustausch zwischen Fachkräften. Dieser Austausch findet in der Regel innerhalb derselben Einrichtung statt, kann jedoch eine externe Fachkraft betreffen. In diesem Fall muss der Patient informiert werden und kann Widerspruch einlegen. Für jeden externen Austausch ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

Anonymisierte Daten können anschließend für Zwecke der prädiktiven Medizin, Präzisionsmedizin, Entscheidungsunterstützung oder Prävention verwendet werden.

Patienteneinwilligungsformular: https://pixacare.com/patient-consent

11.2.3 Ausübung der Rechte betroffener Personen

Übt eine betroffene Person ihre Rechte direkt beim Auftragsverarbeiter aus, leitet Pixacare die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen über die von diesem angegebene Adresse weiter.

11.2.4 Verbleib der Daten

Daten werden ausschließlich für die zur Verarbeitung erforderliche, vom Verantwortlichen festgelegte Dauer aufbewahrt. Bei Abonnementkündigung werden die Daten zurückgegeben und vollständig gelöscht.

11.2.5 Weitere Unterauftragsverarbeitung

11.2.5.1 Grundsätze
Pixacare kann für spezifische Tätigkeiten einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen, nachdem der Verantwortliche schriftlich über dessen Identität, Kontaktdaten und die betreffenden Tätigkeiten informiert wurde. Der Verantwortliche hat 2 Monate Zeit, Einwände zu erheben. Bleiben Einwände aus, gilt die Unterauftragsverarbeitung als akzeptiert. Der weitere Unterauftragsverarbeiter muss dieselben DSGVO-Garantien erfüllen.

11.2.5.2 Liste der weiteren Unterauftragsverarbeiter
Die Pixacare-Applikation wird bei Microsoft Azure gehostet, einem zertifizierten Gesundheitsdaten-Hoster, dessen Server sich in Frankreich und der Europäischen Union befinden.

11.2.6 Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union

Pixacare verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verantwortlichen keine personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übermitteln.

11.2.7 Sicherheitsmaßnahmen

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

  • Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme zu gewährleisten;
  • die rasche Wiederherstellung der Daten im Störungsfall zu ermöglichen;
  • regelmäßige Wirksamkeitstests der Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen;
  • eine lückenlose Nachverfolgbarkeit aller Verarbeitungsvorgänge sicherzustellen.

11.2.8 Meldung von Datenschutzverletzungen

Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird Pixacare:

  • den Verantwortlichen innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen,
  • alle sachdienlichen Unterlagen bereitstellen,
  • folgende Angaben machen: Art und Umfang der Verletzung, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene Abhilfemaßnahmen.

Können bestimmte Informationen nicht sofort bereitgestellt werden, werden sie so bald wie möglich schrittweise nachgeliefert.

11.2.9 Datenschutzbeauftragter

Pixacare teilt dem Verantwortlichen Name und Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß Artikel 37 der DSGVO mit.

11.2.10 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Pixacare führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, das folgende Angaben enthält:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter und des DSB;
  • Kategorien der durchgeführten Verarbeitungsvorgänge;
  • implementierte Sicherheitsmaßnahmen;
  • etwaige Übermittlungen an Drittländer oder internationale Organisationen.

11.2.11 Unterstützung des Verantwortlichen

Pixacare kann den Verantwortlichen bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und beim Nachweis der DSGVO-Konformität in den Bereichen unterstützen, die in seinen Tätigkeitsbereich fallen.

11.2.12 Dokumentation und Audit

Pixacare verpflichtet sich:

  • Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung seiner Verpflichtungen bereitzustellen,
  • Audits oder Inspektionen durch den Verantwortlichen oder dessen Beauftragten zu ermöglichen.

Die durch ein Audit entstehenden Kosten trägt die Partei, die es veranlasst.

11.2.13 Pflichten von Pixacare gegenüber dem Verantwortlichen

Pixacare verpflichtet sich als Softwarehersteller:

  • eine der geltenden Gesetzgebung entsprechende Software bereitzustellen;
  • alle Datenschutzregeln standardmäßig zu aktivieren;
  • Nachverfolgbarkeit und Vertraulichkeit zu gewährleisten;
  • bewährte IT-Sicherheitspraktiken und aktuelle Protokolle einzuhalten.

11.2.14 Pflichten des Verantwortlichen gegenüber Pixacare

Der Verantwortliche verpflichtet sich:

  • Daten gemäß den Vorschriften zu erheben und die ausdrückliche Einwilligung der Patienten einzuholen;
  • Pixacare ein unterzeichnetes Einwilligungsformular zur Verfügung zu stellen;
  • jede Änderung der Verarbeitungszwecke zu dokumentieren;
  • die DSGVO-Konformität des Auftragsverarbeiters zu überwachen;
  • Verarbeitungsvorgänge, Audits und Inspektionen zu beaufsichtigen.

Artikel 12 – Cookies

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die beim Besuch einer Website auf der Festplatte oder im Browserspeicher abgelegt wird. Sie enthält bestimmte Informationen zur Navigation (Sitzungskennung, Sprache, Datum usw.).

Bei der Anmeldung am Pixacare-Konto werden für den ordnungsgemäßen Betrieb der Applikation erforderliche Cookies gesetzt.

Artikel 13 – Hyperlinks

Auf der Website können ausgehende Hyperlinks vorhanden sein; die verlinkten Seiten begründen jedoch keine Haftung von Pixacare, da diese keine Kontrolle darüber hat. Der Nutzer verzichtet daher darauf, Pixacare für den Inhalt oder die verlinkten externen Ressourcen verantwortlich zu machen.

Artikel 14 – Geistiges Eigentum und eingeräumte Rechte

Der Inhalt der Website www.pixacare.com und der Applikation ist ausschließliches Eigentum von Pixacare und durch französische und internationale Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Jede vollständige oder teilweise Reproduktion dieses Inhalts ist strengstens untersagt und stellt eine strafbare Urheberrechtsverletzung dar.

Pixacare behält alle Rechte des geistigen Eigentums an: Software, Fotografien, Präsentationen, Studien, Zeichnungen, Logos, Marken, Modellen und Prototypen, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung erstellt wurden. Nur dem unterzeichnenden Nutzer wird das Nutzungsrecht an der Applikation eingeräumt, ohne Eigentumsübertragung.

Verbote

Der Nutzer darf weder direkt noch indirekt:

  • das Nutzungsrecht der Software an Dritte abtreten oder einräumen;
  • die Software ganz oder teilweise vervielfältigen;
  • die Software dekompilieren, manipulieren, disassemblieren, ändern oder umprogrammieren;
  • die Software in eine andere Sprache übertragen;
  • die Software ganz oder teilweise in ein anderes Programm integrieren;
  • abgeleitete Produkte oder Funktionen erstellen oder verbreiten;
  • die Software verkaufen, vermieten, verleihen oder tauschen;
  • Marken- und Eigentumshinweise entfernen oder ändern;
  • die Software in irgendeiner Form übertragen;
  • auf Quellcodes zugreifen;
  • etwaige Fehler der Software korrigieren.

Allein Pixacare behält das ausschließliche Recht zur Fehlerbehebung und Korrektur etwaiger Fehler.

Verpflichtungen von Pixacare

Pixacare verpflichtet sich:

  • Eigentumshinweise in Programmen, Trägern und Dokumentationen sichtbar zu halten;
  • sein Personal und seine Dienstleister über den Schutz dieser Rechte zu informieren und zu sensibilisieren.

Jede andere Nutzung der Software bedarf der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung von Pixacare und kann mit einer zusätzlichen Vergütung verbunden sein.

Artikel 15 – Vertraulichkeit

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Dokumente, Informationen, Ergebnisse oder Daten — technischer, wissenschaftlicher, kommerzieller, finanzieller, industrieller oder sonstiger Art —, auf die er über Pixacare Zugriff hat, als streng vertraulich zu behandeln.

Er verpflichtet sich für sich und seine Mitarbeiter:

  • diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben,
  • sie nicht für persönliche Zwecke zu nutzen,
  • alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um ihre Vertraulichkeit zu wahren.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Artikel 16 – Höhere Gewalt

Jede Nichterfüllung infolge höherer Gewalt setzt die Verpflichtungen der Parteien aus. Dauert der Fall höherer Gewalt länger als drei Monate an, wird der Vertrag automatisch und ohne Formalitäten aufgelöst.

Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:

  • vollständige oder teilweise interne oder externe Streiks;
  • Aussperrungen, Unwetter, Epidemien;
  • Blockierung von Transport- oder Versorgungswegen;
  • Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Stürme;
  • behördliche Einschränkungen, Gesetzesänderungen;
  • IT-Ausfälle, Telekommunikationssperren;
  • und alle anderen Ereignisse, die von keiner der Parteien zu vertreten sind und die normale Vertragserfüllung verhindern.

Pixacare wird den Nutzer rechtzeitig über derartige Ereignisse informieren.

Artikel 17 – Nichtigkeit und Unabhängigkeit der Klauseln

Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Vertragsklauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, sofern das Gesamtgefüge des Vertrags erhalten bleibt. Die Parteien verpflichten sich, jede nichtige Klausel durch eine gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, die dem Geist des Vertrags entspricht.

Artikel 18 – Duldung

Die Duldung einer Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der AGNB oder eines vertragswidrigen Verhaltens durch eine Partei stellt weder eine Vertragsänderung noch einen Verzicht auf vertragliche Rechte dar.

Artikel 19 – Verschiedene Bestimmungen

Die Titel und Untertitel des Vertrags dienen der Orientierung und haben keine Auslegungswirkung.

Die AGNB können nachträglich geändert werden. Die anwendbare Fassung ist die zum Zeitpunkt des Abonnementabschlusses auf der Website gültige. Pixacare bemüht sich, die Nutzer 30 Tage vor Inkrafttreten jeder Änderung zu informieren.

Artikel 20 – Sprache, anwendbares Recht und Streitigkeiten

Pixacare ist eine Gesellschaft französischen Rechts. Auf den Vertrag ist ausschließlich französisches Recht anwendbar. Allein die französische Fassung der AGNB ist maßgeblich, auch im Falle einer Übersetzung.

Im Streitfall:

  • werden die Parteien zunächst eine gütliche Einigung anstreben, mit oder ohne Mediator;
  • andernfalls wird die Streitigkeit dem zuständigen Gericht im Bezirk des Berufungsgerichts Colmar vorgelegt.

Artikel 21 – Akzeptanz durch den Nutzer

Diese AGNB:

  • treten mit ihrer Veröffentlichung im Internet in Kraft,
  • sind ab Abschluss des Abonnements bindend,
  • gelten bis zur Ablösung durch neue Bedingungen.

Die AGNB sind dauerhaft abrufbar unter: https://pixacare.com/cgvu

Der Nutzer kann:

  • sie von der Website herunterladen und speichern (auf eigene Verantwortung),
  • die nach der Akzeptanz per E-Mail übersandte PDF-Version aufbewahren.

Im Streitfall ist allein die von Pixacare aufbewahrte Fassung maßgeblich. Jede Änderung tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, ohne Rückwirkung auf frühere Abonnements.

Mit dem Abschluss des Abonnements:

  • akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Bedingungen und die Datenschutzerklärung,
  • bestätigt er, diese vollständig zur Kenntnis genommen zu haben,
  • und verzichtet er darauf, sich auf widersprechende Dokumente zu berufen.
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Pixacare ist eine CE-gekennzeichnete Anwendung der Klasse I, die das KI-Modul WoundTrack-II, ein Medizinprodukt der Klasse IIa, CE-Kennzeichnung 2460, gemäß Verordnung (EU) 2017/745 integriert. WoundTrack-II ermöglicht es, anhand eines Fotos die Oberfläche einer chronischen Wunde sowie die Anteile von Granulationsgewebe, Fibrin und Nekrose zu bestimmen. Indiziert zur Überwachung chronischer Wunden von 4 bis 100 cm² bei Erwachsenen. Hergestellt von Pixacare. Dieses Medizinprodukt ist nicht in der Liste der von der Krankenversicherung erstattungsfähigen Produkte und Leistungen aufgeführt. Stand: Mai 2026. Pixacare, Handelsregister Straßburg unter der Nummer 849620398.
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2 rue Marie Hamm, 67000 Strasbourg, Frankreich
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